Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines kurzfristigen Personalengpasses ist unser Büro im Zeitraum von Montag, 22. April bis einschließlich Mittwoch, 24. April telefonisch nur vormittags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (s. unten). Bereits für diesen Zeitraum vereinbarte Beurkundungstermine finden selbstverständlich statt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Beurkundungstermin

Auch bei der eigentlichen Beurkundung müssen wir darauf bestehen, dass zu Ihrer und unserer Sicherheit bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

Wir müssen Sie von der Teilnahme am Termin ausschließen, wenn Sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben. 

Wenn Sie an unklaren Symptomen leiden, oder wenn Sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten, bitten wir Sie ebenfalls: Nehmen Sie an dem Termin nicht teil, sondern prüfen Sie zunächst, ob Sie einen Test brauchen. Informationen hierzu finden Sie hier.

Wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben oder einen Termin neu vereinbaren möchten, sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte vorher telefonisch an. 

Weiterhin gilt:

1. Das Büro dürfen nur noch diejenigen Personen betreten, deren Anwesenheit zwingend erforderlich ist, das heißt:

  • Urkundsbeteiligte (wer die Urkunde selbst unterschreibt)
  • Dolmetscher, Zeugen und andere notwendige Mitwirkende

Begleitpersonen (wie z.B. Maklern, Anwälten, Familienangehörigen, Kindern, Fahrern etc.) ist der Zutritt zum Büro nicht gestattet. Vermeiden Sie bitte auch das Warten im Eingangsbereich (Treppenhaus, Flur). Bitte organisieren Sie, wenn nötig, eine entsprechende Kinderbetreuung. Wegen des zur Verfügung stehenden Raumes dürfen an Beurkunden maximal vier Personen teilnehmen (siehe auch 2.)

2. Oft muss oder kann nicht jeder Beteiligte persönlich an einem Beurkundungstermin mitwirken. In diesem Fall kann auch eine Nachgenehmigung bei uns oder einem anderen Notar erfolgen. Das dauert nur wenige Minuten. Diese Möglichkeit sollten vor allem auswärtige Beteiligte wahrnehmen, und solche, die durch Vorerkrankungen und andere Risikofaktoren gefährdet sind. Auch dazu rufen Sie uns bitte vor dem Termin an.

3. Tragen Sie bitte während Ihres Aufenthalts in unseren Büroräumen stets einen Mund-/Nasenschutz (Chirurgische Maske/FFP2-Maske). Dadurch schützen Sie und wir uns gegenseitig vor Ansteckungen. 

4. Erscheinen Sie zu Terminen bitte absolut pünktlich, aber auch frühestens zehn Minuten vor dem Termin, um ein unnötiges Zusammentreffen mit den Beteiligten des vorherigen Termins zu vermeiden.

5. Ihre Ausweise und ggf. noch erforderliche Unterlagen geben Sie bitte gleich am Empfang ab.

6. Befolgen Sie bitte die Weisungen des Büropersonals umgehend. Wir erteilen sie nur, um unnötige Risiken von Ihnen, den anderen Beteiligten und uns abzuwenden.

Bitte informieren Sie sich auch über die empfohlenen Schutzmaßnahmen (z.B. über wirksames Händewaschen oder die Hygiene beim Husten und Niesen) auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dort finden Sie auch Informationen zu Masken und ihrer sicheren Verwendung.